Lockerung der Eindämmungsverordnung
Ab 22. Mai gelten folgende neue Lockerungen für Hamburg:
– Kontaktbeschränkung: Maximal 5 Personen aus maximal 2 Haushalten (Kinder bis 14 ausgenommen, für zweifach Geimpfte und Genesene gibt es keine Kontaktbeschränkungen wie zuvor)
– Einzelhandel öffnet (Keine Testpflicht, dafür aber Kontaktnachverfolgung)
– Außengastronomie öffnet (Keine Testpflicht, Kontaktbeschränkung beachten, mit Kontaktnachverfolgung)
– Körpernahe Dienstleistungen öffnen (Testpflicht für Kunde und Mitarbeiter, ebenfalls Kontaktnachverfolgung)
– Sport: Kontaktfreier Sport bis 10 Erwachsene erlaubt, bei Kinder bis 20 Personen
– Kindergeburtstage bis 10 Kinder gestattet (bis 14 Jahre)
– Maskenpflicht: Keine Maskenpflicht in Parks, Grünanlagen und Autos. Maskenpflicht. Im öffentlichen Raum bleibt die Maskenpflicht, sofern kein Abstand unter 1,5m eingehalten werden kann
– Gottesdienste dürfen wieder ohne Anzeigepflicht stattfinden
– Fahrschulen: Praktische Fahrunterricht mit vorherigem Test möglich
– Veranstaltungen in der Öffentlichkeit unter strengen Auflagen bis 250 Personen möglich (Auflagen: Hygienevorgaben, Terminpflicht, Testpflicht, Kontaktnachverfolgung, Feste Steh- und Sitzplätze)
Private Feiern sind davon ausgenommen
– Außerschulische Bildungseinrichtungen wie Musikschulen etc. öffnen wieder (Testpflicht)
– Museen, Gedenkstätten und Ausstellungshäusern bedürfen keiner Testpflicht mehr (solang Inzidenz unter 50)
-Schwimmbäder öffnen (Testpflicht und Kontaktverfolgung), auch Schwimmunterricht möglich
Bei stabiler Inzidenz Lockerung ab 28. Mai:
– Theater und Konzerte wieder gestattet unter Abstandsregeln, Testpflicht, Kontaktverfolgung sowie durchgehender Maskenpflicht (auch am Platz)