Alkoholverbot im Hamburger Stadtpark

Der Hamburger Senat hat diese Woche ein Alkoholverbot im Hamburger Stadtpark beschlossen, da in den letzen Wochenenden vermehrt über rund 7,000 Jugendliche gefeiert haben. Das Alkoholverbot gilt an den Wochenenden von 21 Uhr abends bis 06:00 Uhr morgens. Die Polizei kontrolliert vermehrt ob die Feiernden Personen Alkohol dabei haben, sonst müssen diese den Alkohol auskippen oder denn Stadtpark verlassen.

Erneut war eine Party im Stadtpark in Winterhude

Am Samstag Abend fand erneut im Stadtpark in Hamburg winterhude eine nicht genehmigte Party statt. Ca. 5000 Menschen haben sich zusammen gefunden und ausgelassen gefeiert. Die Polizei war mit einem großaufgebot vor Ort. Es kam in der Nacht von Samstag auf Sonntag zu vermehrten abbrennen von Böllern und Raketen und ebenfalls zu Flaschenwürfen auf Einsatzkräfte. Die Polizei führte mehrere festnahmen durch. Wie viele Festnahmen es in der Nacht von Samstag auf Sonntag sind ist Unklar. Gegen 01:00 Uhr waren es noch ca 500 Teilnehmer die auf der Festwiese verteilt waren.

Party im Stadtpark Winterhude

Am Freitagabend fand im Stadtpark in Winterhude eine nicht genehmigte Party statt. Rund 3000 jugendliche haben sich zusammengefunden und gefeiert. Die Polizei war mit ein Großaufgebot vor Ort und hat die Party aufgelöst. Laut der Einsatzleitung handelt es sich vor Ort um eine Präventivmaßnahme. Gegen 23 Uhr begann die Polizei mit der Räumung vom Stadtpark. Vereinzelte Teilnehmer haben sich wie von der Polizei angeordnet vom Platz entfernt. Vereinzelt kam es Flaschenwürfen. In der Nacht sollen es laut angaben der Polizei keine festnahmen gegeben haben. Gegen 01:30 Uhr waren weiterhin ca. 200 Leute auf der großen Festwiese verteilt.

Neue Corona lockerrungen für hamburg

Lockerung der Eindämmungsverordnung

Ab 22. Mai gelten folgende neue Lockerungen für Hamburg:

– Kontaktbeschränkung: Maximal 5 Personen aus maximal 2 Haushalten (Kinder bis 14 ausgenommen, für zweifach Geimpfte und Genesene gibt es keine Kontaktbeschränkungen wie zuvor)

– Einzelhandel öffnet (Keine Testpflicht, dafür aber Kontaktnachverfolgung)

– Außengastronomie öffnet (Keine Testpflicht, Kontaktbeschränkung beachten, mit Kontaktnachverfolgung)

– Körpernahe Dienstleistungen öffnen (Testpflicht für Kunde und Mitarbeiter, ebenfalls Kontaktnachverfolgung)

– Sport: Kontaktfreier Sport bis 10 Erwachsene erlaubt, bei Kinder bis 20 Personen

– Kindergeburtstage bis 10 Kinder gestattet (bis 14 Jahre)

– Maskenpflicht: Keine Maskenpflicht in Parks, Grünanlagen und Autos. Maskenpflicht. Im öffentlichen Raum bleibt die Maskenpflicht, sofern kein Abstand unter 1,5m eingehalten werden kann

– Gottesdienste dürfen wieder ohne Anzeigepflicht stattfinden

– Fahrschulen: Praktische Fahrunterricht mit vorherigem Test möglich

– Veranstaltungen in der Öffentlichkeit unter strengen Auflagen bis 250 Personen möglich (Auflagen: Hygienevorgaben, Terminpflicht, Testpflicht, Kontaktnachverfolgung, Feste Steh- und Sitzplätze)

Private Feiern sind davon ausgenommen

– Außerschulische Bildungseinrichtungen wie Musikschulen etc. öffnen wieder (Testpflicht)

– Museen, Gedenkstätten und Ausstellungshäusern bedürfen keiner Testpflicht mehr (solang Inzidenz unter 50)

-Schwimmbäder öffnen (Testpflicht und Kontaktverfolgung), auch Schwimmunterricht möglich

Bei stabiler Inzidenz Lockerung ab 28. Mai:

– Theater und Konzerte wieder gestattet unter Abstandsregeln, Testpflicht, Kontaktverfolgung sowie durchgehender Maskenpflicht (auch am Platz)