Neue Corona lockerrungen für hamburg

Lockerung der Eindämmungsverordnung

Ab 22. Mai gelten folgende neue Lockerungen für Hamburg:

– Kontaktbeschränkung: Maximal 5 Personen aus maximal 2 Haushalten (Kinder bis 14 ausgenommen, für zweifach Geimpfte und Genesene gibt es keine Kontaktbeschränkungen wie zuvor)

– Einzelhandel öffnet (Keine Testpflicht, dafür aber Kontaktnachverfolgung)

– Außengastronomie öffnet (Keine Testpflicht, Kontaktbeschränkung beachten, mit Kontaktnachverfolgung)

– Körpernahe Dienstleistungen öffnen (Testpflicht für Kunde und Mitarbeiter, ebenfalls Kontaktnachverfolgung)

– Sport: Kontaktfreier Sport bis 10 Erwachsene erlaubt, bei Kinder bis 20 Personen

– Kindergeburtstage bis 10 Kinder gestattet (bis 14 Jahre)

– Maskenpflicht: Keine Maskenpflicht in Parks, Grünanlagen und Autos. Maskenpflicht. Im öffentlichen Raum bleibt die Maskenpflicht, sofern kein Abstand unter 1,5m eingehalten werden kann

– Gottesdienste dürfen wieder ohne Anzeigepflicht stattfinden

– Fahrschulen: Praktische Fahrunterricht mit vorherigem Test möglich

– Veranstaltungen in der Öffentlichkeit unter strengen Auflagen bis 250 Personen möglich (Auflagen: Hygienevorgaben, Terminpflicht, Testpflicht, Kontaktnachverfolgung, Feste Steh- und Sitzplätze)

Private Feiern sind davon ausgenommen

– Außerschulische Bildungseinrichtungen wie Musikschulen etc. öffnen wieder (Testpflicht)

– Museen, Gedenkstätten und Ausstellungshäusern bedürfen keiner Testpflicht mehr (solang Inzidenz unter 50)

-Schwimmbäder öffnen (Testpflicht und Kontaktverfolgung), auch Schwimmunterricht möglich

Bei stabiler Inzidenz Lockerung ab 28. Mai:

– Theater und Konzerte wieder gestattet unter Abstandsregeln, Testpflicht, Kontaktverfolgung sowie durchgehender Maskenpflicht (auch am Platz)

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